![]() Kosten
Anlässlich der ersten Besprechung wird eine schriftliche Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Klient(in) abgeschlossen. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Zeitaufwand. Der Stundenansatz beträgt Fr. 250.-, zuzüglich 7.6% MWSt.
Die einzelnen Arbeitsschritte, die dafür benötigte Zeit sowie die zugehörigen Auslagen werden in einer Aufstellung erfasst. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Zwischenabrechnung zu verlangen und sich so über die bereits aufgelaufenen Kosten zu informieren. Wenn Sie am Existenzminimum leben, dann besteht die Möglichkeit ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung zu stellen. Wird dieses gutgeheissen, dann schiesst Ihnen der Staat zwei Drittel der Anwaltskosten und die gesamten Gerichtskosten vor. Wenn Sie innerhalb von zehn Jahren wieder zu ausreichendem Einkommen oder Vermögen gelangen, müssen Sie dem Staat die Kosten zurückerstatten. In der Regel verlangt der Anwalt einen Kostenvorschuss, bevor er tätig wird. In Fällen, welche einen grösseren Aufwand erfordern, sind zudem regelmässige Akontorechnungen üblich. |